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FAQ für Partner

Wie kann ich Partner werden?

Sie können Partner der BUXCard werden, sofern Ihr Gewerbe / Ihre Einrichtung ihren Sitz im Buxtehuder Stadtgebiet hat.
Dazu können Sie zunächst die Interessensbekundung Weiterführung BUXCard – Buxtehuder Geschenkgutschein__2024 ausfüllen und uns direkt per Mail zukommen lassen: gutschein@stadt.buxtehude.de. Wir melden uns anschließend bei Ihnen, um die weiteren Schritte einzuleiten.

Welche Kosten kommen auf mich zu?
Jahresgebühr, Staffelung nach Mitarbeiterzahl:
  • 75,-€ (bis 10 Mitarbeiter*innen/Vollzeit)
  • 100,-€ (ab 10 Mitarbeiter*innen/Vollzeit)
  • 150,-€ (ab 30 Mitarbeiter*innen/Vollzeit)
  • 200,-€ (ab 100 Mitarbeiter*innen/Vollzeit)
Einrichtungsgebühren, einmalige Kosten:
  • Terminlfreigabe (sofern noch keine Akzeptanzstelle) durch den Anbieter zwischen 10,- und 50,-€.
  • geringes Disagio/ Transaktionskosten bei Akzeptanz durch den Anbieter
    Wie läuft die Anbindung an das Gutscheinsystem?

    Das Gutscheinsystem kann an die IT-Infrastruktur am PoS angepasst werden und erfolgt wahlweise über das vorhandene Zahlungsterminal oder per Direktanbindung der vorhandenen Kassenlösung. Im E-Commerce ist die Verbindung per Webservice möglich.

    Vor Einführung werden bei jeder teilnehmenden Akzeptanzstelle erforderliche Angaben u.a. zum Terminaltyp / Kassensystem abgefragt. Die Firma AVS GmbH wird anschließend prüfen, ob eine Anbindung möglich ist. Ist eine Anbindung über das vorhandene Terminal oder die Kasse nicht möglich oder verfügen Sie über kein Terminal, kann auch über eine Webanwendung gearbeiet werden. Alternativ stellt die Firma AVS auch  Mietterminals (gegen Gebühr) zur Verfügung.

    Was ist der Unterschied zwischen Akzeptanz- und Verkaufsstelle?

    Akzeptanzstelle = Teilnehmende Betriebe, bei denen die BUXCard eingelöst werden kann.

    Verkaufsstelle = dort kann die BUXCard erworben werden

    Kann ich jederzeit Akzeptanzstelle werden?

    Sie können jederzeit Akzeptanzstelle werden. Voraussetzung ist, dass Sie Ihren Sitz im Buxtehuder Stadtgebiet haben. Zur Einführung benötigen Sie lediglich ein EC-Kartenlesegerät oder ein webfähiges Endgerät (PC/Laptop/ Tablet).

    Wie lange ist die Laufzeit der Partnerschaft?

    Es bigt keine zeitgebundene Laufzeit. Die Kündigungsfrist beträgt 6 Monate zum Monatsende.

    Welche Vorteile habe ich?

    • Geringe Teilnehmergebühren

    • einmalige  geringe Einrichtungsgebühr

    • Nutzung des vorhandenen EC-Terminals

    • Automatisiertes Clearing

    • Stärkung der Kaufkraft

    • Erhöhte Sichtbarkeit Ihres Unternehmens durch Werbemaßnahmen

    • Steigerung der Wertschöpfung durch Einrichtung der Varinate “BUXCard” als steuerfreien Arbeitgebergutschein

    Welche Größe und aus welchem Material ist die Gutscheinkarte?

    Der Gutschein hat die Form einer elektronischen Karte, die in jedes Portemonnaie passt. Die Gutscheinkarte ist eine nachhaltige Karte aus recyceltem PVC.

    Wie löst der Kunde die BUXCard ein?

    Die BUXCard wird als Zahlungsmittel (wie eine EC-Karte) beim Bezahlvorgang an der Kasse eingelöst.

    Mit welchem Betrag kann der Kunde die Gutscheinkarte aufladen lassen?

    Die BUXCard kann mit einem beliebigen Betrag zwischen 5 Euro und 250 Euro aufgeladen werden.

    Muss der Kunde den gesamten Betrag auf einmal einlösen?

    Der Gutschein ist restguthabenfähig. Verschenkt man z. B. 100 Euro, kann der Beschenkte zuerst in der Gastronomie für z. B. 50 Euro Essen gehen. Die restlichen 50 Euro können dann bei anderen Annahmestellen eingelöst werden, so lange bis das Guthaben aufgebraucht ist.

    Kann der Kunde den Gutschein wieder aufladen lassen?

    Der Gutschein kann aus sicherheitstechnischen Gründen nur einmal verwendet werden und ist daher nicht wieder aufladbar.

    Jede Karte ist mit einer individuellen Sicherheitsnummer versehen, die die Online-Guthabenabfrage ermöglicht.

    Kann der Gutschein auch online eingelöst werden?

    Das ist theoretisch möglich, sofern Sie den Gutschein als Zahlungsmittel hinterlegen können.